In besitze ein Haus in Burscheid (Rheinisch-Bergischer Kreis). Wo erhalte ich Informationen, wann ich meine Grundstücksentwässerung überprüfen lassen muss und wann der öffentliche Straßenkanal geprüft wird.
Die Prüffristen für die Dichtheit privater Grundstücksentwässerungen regelt 61a des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW). Demnach hat die Erstprüfung bis spätetesten zum 31.12.2015 zu erfolgen. Unter bestimmten Umständen kann die zuständige Kommune einen frühzeitigeren Termin festlegen. In Wasserschutzgebieten setzt den Termin ebensfalls die zuständige Kommune fest. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens nach 20 Jahren erfolgen. Detaillierte Informationen zu Dichtheitsprüfungen und Kosteneinsparpotenzialen finden Sie auf den Internetseiten des Rheinisch-Bergischen-Kreises. Wann Dichtheitsprüfungen in Abwasserkanalnetz der Stadt Burscheid geplant sind erfahren Sie bei dem Ansprechpartner der Stadt: Ansprechpartner
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