Warum bin ich für die Anschlussleitung im öffentlichen Straßenrand zuständig?
In Köln ist dieses in der Abwassersatzung (s.u.) der Stadtentwässerungsbetriebe Köln geregelt.
Die Begriffsbestimmungen finden Sie in § 2 Ziffer 9 und 10. Die Zuständigkeit über die Lage und Unterhaltung der Anschlusskanäle ist im §14 Abs 2 geregelt.
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