Fragen + Anworten zu dieser Seite: 0

Fragen + Anworten zu dieser Seite:

 

| Fragen + Antworten insgesamt: 12

Fragen + Antworten insgesamt:

Datensätze 1 bis 10 von 12.       nächste 2 >

 

| Suche
   

Meine Kanal-Grundleitungen sind nach 1965 (privat) bzw. nach 1990 (Gewerbe) erstellt worden. Muss ich das nachweisen?

Bitte senden Sie uns eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift, dass Ihre privaten Abwasserkanäle nach dem 01.01.1965 gebaut worden sind.

Für Abwasserkanäle mit industriellen oder gewerblichem Abwasser ist der Stichtag der 01.01.1990.

Senden Sie Ihre Erklärung an folgende Adresse:

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
DICHTHEITSPRÜFUNG
Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln

Sie bekommen, nach Prüfung, von den Stadtentwässerungsbetrieben eine Mitteilung über die neue Prüffrist.

Das ist wichtig, da Sie ansonsten an die Prüfung schriftlich erinnert und gegebenenfalls gemahnt werden. Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, haben wir !hier! einen Vordruck bereitgestellt. Die Erklärung kann allerdings auch formlos schriftlich erfolgen.

Bewertung abgeben: Bewertung gespeichert!

 

Mitglieder-Login:

Anmeldename:
 

Kennwort:
 

Kennwort vergessen?

Noch nicht registriert?

Partner im Handwerk

Kreishandwerkerschaft Bonn, Rhein-Sieg
Kreishandwerkerschaft Köln
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land
Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten unserer Partner.

Informationsportale der Handwerkskammer zu Köln