Muss ich als Grundstückseigentümer die Prüfung zahlen?
Ja. Der Grundstückseigentümer muss die Arbeiten ähnlich wie jeden anderen Handwerker beauftragen.
Die gesetzliche Grundlage ist die Abwassersatzung.
§ 14 Lage, Ausführung, Unterhaltung und Beseitigung der Anschlusskanäle:
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Die Herstellung, Unterhaltung, Veränderung, Ausbesserung, Erneuerung,
Beseitigung, der Verschluss des Anschlusskanals und der
Dichtheitsnachweis obliegen dem Anschlussberechtigten.




