Ich habe eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen. Das Ergebnis lautet: undicht. Was muss ich tun?
Ist der Schaden bereits lokalisiert, muss er beseitigt werden.
Sollte z.B. nach einer Dichtheitsprüfung mit Wasser- oder Luftdruck die
Schadensstelle nicht bekannt sein, so muss diese zunächst lokalisiert
werden. In der Regel geschieht dieses mit einer Kamerabefahrung.
Nach der Sanierung ist eine erneute Dichtheitsprüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Wenn die Prüfung das Ergebnis „DICHT" hat und Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, muss die Bescheinigung an die Stadtentwässerungsbetriebe gesandt werden. Die Adresse lautet:
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
DICHTHEITSPRÜFUNG
Ostmerheimer Str. 555
51109 Köln.
Außerhalb von Wasserschutzzonen müssen Sie die Prüfbescheinigung aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen.
Nach
Eingang der Bescheinigung senden Ihnen die StEB eine schriftliche
Bestätigung des Eingangs sowie den neuen Prüftermin. Dieser ist nach 20
Jahren vorgeschrieben.




