Ich bin Mieter. Betrifft mich die Dichtheitsprüfung auch?
Nur indirekt. Zwar ist der Eigentümer der Immobilie für die Dichtheit
der Kanäle verantwortlich, als Mieter müssen Sie jedoch der vom
Eigentümer beauftragten Firma gegebenenfalls Zutritt zur Abwasseranlage
gewähren. Es kann auch sein, dass Sie für einen kurzen Zeitraum der
Prüfung Ihre sanitären Anlagen und anderen Abwasser produzierenden
Geräte wie Waschmaschine oder Spülmaschine nicht benutzen können.
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