Fortbildungslehrgang/ -prüfung nach § 61a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Der Lehrgang mit anschließender Prüfung qualifiziert und legitimiert zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Entwässerungssystemen nach § 61a Landeswassergesetz (LWG) NRW. Personen, die erfolgreich die Sachkundeprüfung abgelegt haben, können sich in die Liste der Sachkundigen der Handwerkskammer zu Köln und in die Landesliste NRW eintragen lassen.
Der 5-tägige Basislehrgang findet in Vollzeitform statt und umfaßt 50 Unterrichtseinheiten. Der 3-tägige Sonderlehrgang für Personen mit einer Anerkennung von 3 Jahren und befristeter Eintragung in die Landesliste bis spätestens 31.12.2012 umfaßt 30 Unterrichtseinheiten. Alle 3 Jahre ist zur Aufrechterhaltung der Sachkunde sowie der Eintragung in der Landesliste eine 2-tägige Schulung zu absolvieren. Einzelheiten zu den Inhalten, Lehrgangsterminen und Gebühren finden Sie hier: Lehrgangsangebot
Herr Thorun
Tel.: 0221/2022-714
E-Mail: thorun@hwk-koeln.de




