Fortbildungslehrgang/ -prüfung nach § 61a Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Der Lehrgang mit anschließender Prüfung qualifiziert und legitimiert zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Entwässerungssystemen nach § 61a Landeswassergesetz (LWG) NRW. Personen, die erfolgreich die Sachkundeprüfung abgelegt haben, können sich in die Liste der Sachkundigen der Handwerkskammer zu Köln und in die Landesliste NRW eintragen lassen.
Der Lehrgang findet in Vollzeitform statt und umfasst 40 Unterrichtseinheiten. Einzelheiten zu den Inhalten, zu den Lehrgangsterminen und den Gebühren finden Sie hier: Lehrgangsangebot
Thomas Gröschner
Tel.: 0221/2022-773
E-Mail: groeschner@hwk-koeln.de




